Keine volle Rehabilitation für Justizopfer Mollath

Regensburg · Freispruch für Gustl Mollath , aber keine volle Rehabilitierung: Ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen im Wiederaufnahmeprozess freigesprochen.

Allerdings befand es den gegen seinen Willen Festgehaltenen für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Die siebenjährige Unterbringung in der Psychiatrie war unzulässig, so das Gericht. Es sprach Mollath eine Entschädigung zu. Dieser zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden.

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