Keine volle Rehabilitation für Justizopfer Mollath
Regensburg · Freispruch für Gustl Mollath , aber keine volle Rehabilitierung: Ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie hat das Landgericht Regensburg den 57-Jährigen im Wiederaufnahmeprozess freigesprochen.
16.08.2014
, 00:00 Uhr
Allerdings befand es den gegen seinen Willen Festgehaltenen für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Die siebenjährige Unterbringung in der Psychiatrie war unzulässig, so das Gericht. Es sprach Mollath eine Entschädigung zu. Dieser zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden.