Keine Einzel-Entschädigung für NS-Opfer in Italien

Den Haag. Deutschland muss den Opfern von Nazi-Verbrechen in Italien keine individuellen Entschädigungen zahlen. Die Bundesrepublik bekam am Freitag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit ihrer Völkerrechtsklage gegen Italien recht

Den Haag. Deutschland muss den Opfern von Nazi-Verbrechen in Italien keine individuellen Entschädigungen zahlen. Die Bundesrepublik bekam am Freitag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit ihrer Völkerrechtsklage gegen Italien recht. Dem Urteil zufolge ist Deutschland nicht zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen an Angehörige der Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Die in Italien gefällten Urteile zu Nazi-Verbrechen zwischen den Jahren 1943 und 1945 verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. Deutschland hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von insgesamt 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet.Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) begrüßte das Urteil: "Es ist gut, und es dient allen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben", sagte er und betonte: "Das Verfahren war nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet. Ihr Leid hat die Bundesregierung stets in vollem Umfang anerkannt." Es gehe auch nicht darum, die deutsche Verantwortung für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu relativieren. "Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung gestellt." dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort