Keine Anzeigepflicht bei Missbrauch

Berlin. Eine generelle Anzeigepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs soll es im deutschen Strafrecht auch künftig nicht geben. Die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch sprach sich einhellig gegen eine entsprechende Änderung des Strafrechts aus. Dies sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gestern nach der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe

Berlin. Eine generelle Anzeigepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs soll es im deutschen Strafrecht auch künftig nicht geben. Die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch sprach sich einhellig gegen eine entsprechende Änderung des Strafrechts aus. Dies sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gestern nach der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe. Opfer müssten sich jemandem anvertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, dass auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet werde. Das Strafrecht sieht eine derartige Anzeigepflicht bisher nicht zwingend vor. Die katholische Kirche hat in der Vergangenheit mit Blick auf den Täter- und den Opferschutz bei Anzeigen zurückhaltend gehandelt. Kritiker sprechen von Vertuschen und Verheimlichen. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie lege großen Wert darauf, dass Institutionen sich selbst verpflichteten, entsprechende Informationen so schnell wie möglich freiwillig an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben.Die Bundesregierung hatte den Runden Tisch als Reaktion auf die vielen bekanntgewordenen Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Einrichtungen beschlossen. Die Teilnehmer aus Politik, Kirche und Verbänden wollen über Hilfen für die Opfer beraten und Konzepte zur Vorbeugung entwickeln. Neben der Arbeitsgruppe Justiz gibt es zwei weitere Arbeitsgruppen zu den Themen Prävention sowie zu Forschung und Lehre. dpa

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