Karlsruhe verweist bei Europarecht auf Luxemburger EuGH

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist bei der verfassungsrechtlichen Prüfung von Gesetzen nicht mehr die erste Adresse, wenn die deutschen Gesetze lediglich Europarecht umsetzen. Der Erste Senat verwies das Finanzgericht Sachsen-Anhalt im Streit um eine Investitionszulage an den Europäischen Gerichtshof

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist bei der verfassungsrechtlichen Prüfung von Gesetzen nicht mehr die erste Adresse, wenn die deutschen Gesetze lediglich Europarecht umsetzen. Der Erste Senat verwies das Finanzgericht Sachsen-Anhalt im Streit um eine Investitionszulage an den Europäischen Gerichtshof. Hintergrund ist das Investitionszulagengesetz für Berlin und die neuen Länder, das auf Aufforderung der Brüsseler Kommission im Dezember 1998 geändert wurde. Dadurch bekam ein Mühlenbetrieb in Sachsen-Anhalt keine Zulagen mehr, obwohl die Investitionsentscheidung schon vor der Änderung gefallen war. dapd

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