Karlsruhe sieht Polizeibefugnisse zur Terrorabwehr kritisch

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht sieht das seit 2009 geltende BKA-Gesetz zur Terrorabwehr in Teilbereichen kritisch. Das wurde in der mündlichen Verhandlung gestern in Karlsruhe deutlich. "Wie viel Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?

", fragte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Die Richter müssen klären, ob die Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Die Regelungen räumen dem Bundeskriminalamt seit 2009 weitreichende neue Befugnisse ein. Die Kompetenzen zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" reichen von der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung bis hin zur längerfristigen Observierung sowie Lausch- und Spähangriffen in Wohnungen.

Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte auf. Das BKA arbeite im Rahmen der Gesetze entschlossen, aber mit Augenmaß für die Erhaltung des Rechtsstaats, verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU ) die Regelungen. Deutschland sei kein Überwachungsstaat. Seit 2009 seien zwölf Terroranschläge misslungen oder vereitelt worden, was auch dem BKA-Gesetz zu verdanken sei. Insgesamt erst 15 Mal sei das BKA zur Terrorabwehr tätig geworden.

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