Kabinett billigt Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gebilligt. Die Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Wer mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gebilligt. Die Initiative von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die gewerbliche Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Wer mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient, müsste demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen. Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung geht, war bei Kirchenvertretern, Unionspolitikern, Patientenorganisationen und Ärzten auf Kritik gestoßen.Von einer Ausweitung der Hilfe zur Selbsttötung könne keine Rede sein, trat Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger Besorgnissen entgegen. Es werde nichts erlaubt, was heute strafbar sei. Vielmehr stelle der Entwurf unter Strafe, was heute nicht strafbar sei. Kommerzielle Sterbehilfe könne Menschen dazu verleiten, sich das Leben zu nehmen, die dies ohne ein solches Angebot vielleicht nicht täten.

Die Ausnahmen von der Strafbarkeit seien eng begrenzt: Wenn der Sterbewillige kommerzielle Sterbehilfe in Anspruch nimmt, machen sich Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen, die ihn dabei bis in den Tod begleiten, nicht strafbar. Darunter fällt etwa die Fahrt zu einem kommerziellen Sterbehelfer. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, diese Angehörigen verdienten in der Regel Respekt und sollten "nicht plötzlich als 'Gehilfe' des Suizidhelfers kriminalisiert werden, obwohl sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig handeln". Auch für Ärzte ändere sich nichts an der Rechtslage, betonte die Ministerin. Die Ärzteschaft hatte gewarnt, der Gesetzentwurf biete ein Schlupfloch, das die Beteiligung von Medizinern an einer Selbsttötung ermögliche, sofern sie dem Patienten nahestehen. Die privaten Pflegeanbieter kündigten an zu prüfen, ob der Gesetzentwurf Auswirkungen auf die Pflege habe. Pflegekräfte hätten oft langjährige Vertrauensbeziehungen zu Patienten. Sie dürften nicht in einen unlösbaren Konflikt gebracht werden, sagte Verbands-Präsident Bernd Meurer. epd

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Unser Ort hat viele Gesichter: heute Primsweiler Die SZ zeigt, wie viele Gesichter unsere Orts- und Stadtteile haben. Die Menschen sind zu den Fototerminen geströmt und haben überall ein tolles Bild abgegeben. Jetzt sind wir in der Gemeinde Schmelz unterw
Unser Ort hat viele Gesichter: heute Primsweiler Die SZ zeigt, wie viele Gesichter unsere Orts- und Stadtteile haben. Die Menschen sind zu den Fototerminen geströmt und haben überall ein tolles Bild abgegeben. Jetzt sind wir in der Gemeinde Schmelz unterw