Italienisches Gericht billigt NS-Opfern Schadenersatzanspruch zu

Berlin. Die Bundesregierung will sich notfalls juristisch gegen neue Schadenersatzklagen von italienischen Zwangsarbeitern aus der NS-Zeit wehren. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Freitag, man prüfe das Urteil des italienischen Kassationsgerichts dazu und behalte sich rechtliche Schritte vor

Berlin. Die Bundesregierung will sich notfalls juristisch gegen neue Schadenersatzklagen von italienischen Zwangsarbeitern aus der NS-Zeit wehren. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Freitag, man prüfe das Urteil des italienischen Kassationsgerichts dazu und behalte sich rechtliche Schritte vor. Deutschland könnte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Italien klagen. Das würde die Beziehungen zwischen beiden Ländern aber schwer belasten. Um das zu vermeiden, haben beide Regierungen bereits Kontakt aufgenommen. Das Kassationsgericht in Rom hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen könnten. Auch könnten griechische Opfer eines NS-Massakers durchsetzen, dass für ihre Entschädigung deutsches Vermögen in Italien beschlagnahmt wird. Anwälte der Kläger wollen für die Vollstreckung etwa Goethe-Institute oder das Kulturinstitut Villa Vigoni am Comer See einsetzen. Die Bundesregierung hatte das Kassationsgericht angerufen, um den Grundsatz zu bestätigen, dass Staaten nicht vor Gerichten eines anderen Staates verklagt werden können. Das oberste italienische Zivilgericht hatte die Klagen von etwa 50 ehemaligen Zwangsarbeitern wegen ihrer Leiden dagegen als legitim erklärt. Die Deportationen seien "ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich vor italienischen Zivilgerichten auf die Staatsimmunität zu berufen. Bei der Ablehnung neuer Schadensersatzklagen berufen sich Regierungsexperten in Berlin auf den Friedensvertrag von 1947 mit einem italienischen Forderungsverzicht. dpa

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