Prozess um geplanten Terroranschlag IS-Prozess: Zweifel an Aussagen

Düsseldorf · (dpa) Im Prozess um den geplanten schweren Anschlag der Terrororganisation Islamischer Staat in Düsseldorf hat der Hauptangeklagte mit einer umfassenden Aussage begonnen. Der Syrer Saleh A. hatte sich in Paris im Februar 2016 freiwillig der Polizei gestellt und dort bereits ein Geständnis abgelegt. Laut Anklage soll er vom Islamischen Staat (IS) den Auftrag für ein Blutbad in der Düsseldorfer Altstadt erhalten haben.

Gestern begann im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozess gegen ihn und zwei weitere mutmaßliche IS-Terroristen. Saleh A. schilderte zunächst, wie er zum IS gekommen war. Er habe sich der Freien Syrischen Armee (FSA) angeschlossen, als die staatliche Armee Demons­tranten angegriffen hatte. Der regionale Anführer der FSA habe seinen Verband dann zur Al-Nusra-Front überführt. Laut Anklage war die Einheit später zum Islamischen Staat gewechselt.

Der Bundesanwaltschaft zufolge sollten sich unter Führung von Saleh A. zwei Selbstmordattentäter in die Luft sprengen, dann sollten weitere Terroristen mit Kalaschnikows möglichst viele flüchtende Menschen erschießen. Insgesamt sollten zehn Menschen den Anschlag begehen. Nachdem Saleh A. die Pläne verraten hatte, waren die mutmaßlichen Komplizen in Asylunterkünften in Deutschland festgenommen worden. Saleh A. ist daher Kronzeuge.

Die Verteidiger von zwei Angeklagten hatten im Vorfeld des Prozesses Zweifel an den Aussagen des Syrers geäußert. Was seinen Mandanten angehe, stimmten in der Anklage nicht einmal Name und Nationalität, sagte Rechtsanwalt Marvin Schroth. War die Anklage noch von drei Syrern als Verdächtigen ausgegangen, stellte sich Hamza C. (29) als Algerier mit anderem Nachnamen vor und Mahood B. (26) als Jordanier. „Die Hauptverhandlung wird zeigen, dass die Anklage erhebliche Mängel hat“, sagte Verteidiger Daniel Sprafke.

Die Aussagen des Hauptangeklagten seien aufwendig überprüft worden, entgegnete Staatsanwalt Tobias Engelstätter. Die Terror-Absicht sei auch durch sichergestellte Facebook-Chats belegt. Allen drei Angeklagten wird die IS-Mitgliedschaft und die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen.

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