Reform von Paragraf 219a Information über Abtreibungen wird erleichtert

Berlin · Schwangere können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag die umstrittene Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen.

  Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Foto: dpa/Boris Roessler

Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Das hatten Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition scharf kritisiert.

Eingeführt wird auch eine zentrale, monatlich aktualisierte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Sie soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden und auch auflisten, welche Methoden die jeweiligen Ärzte zur Abtreibung nutzen. Außerdem bekommen junge Frauen die Verhütungspille länger als bisher - bis zum 22. Geburtstag - von der Krankenkasse bezahlt.

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