Gericht ordnet an Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn

Köln · Die Städte Köln und Bonn müssen Fahrverbote für ältere Dieselautos erlassen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht heute nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden.

 Das Kölner Verwaltungsgericht hat Diesel-Fahrverbote in der Rheinmetropole und in Bonn angeordnet.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat Diesel-Fahrverbote in der Rheinmetropole und in Bonn angeordnet.

Foto: dpa/Jens Büttner

Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten. In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen.

Grenzwert in Köln deutlich überschritten

Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm.

Richter: „Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen“

Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen – „das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen“, sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Weiterer Erfolg für Umwelthilfe

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt an.

(dpa)
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