Hospiz-Stiftung warnt nach Sterbehilfe-Urteil vor "fatalen Folgen"

Berlin. Die Deutsche Hospiz-Stiftung hat das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe massiv kritisiert. "Dieses Sterbehilfeurteil bewirkt fatale Folgen auf das Leben von schwerstkranken Menschen", erklärte gestern Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation

Berlin. Die Deutsche Hospiz-Stiftung hat das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe massiv kritisiert. "Dieses Sterbehilfeurteil bewirkt fatale Folgen auf das Leben von schwerstkranken Menschen", erklärte gestern Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation. Der Grundsatz "Im Zweifel für das Leben" sei vom BGH "zum Sterben verurteilt" worden. Brysch bemängelte, dass das Gericht keine "klareren Kriterien" zur Ermittlung eines mutmaßlichen Patientenwillens formuliert habe. Ohne diese Kriterien blieben Behandlungsfragen "der Willkür von Ärzten und Angehörigen überlassen". Der BGH hatte am Freitag entschieden, dass die Behandlung eines unheilbaren Patienten abgebrochen werden dürfe, wenn er sich zuvor in diesem Sinne geäußert habe. Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend (Az. 2 StR 454/09). Das Gericht sprach einen Anwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei, der seiner Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch ihrer seit Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu durchtrennen. Konsequenzen des BGH-Urteils sehen auch Politiker. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagten, sie begrüßten das Urteil, es dürfe aber keinen "Automatismus" für andere Fälle nach sich ziehen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: "Sterben lassen ist keine strafbare Handlung, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht."dpa

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