Holocaustleugner Williamson verurteilt

Regensburg. Wegen Leugnung des Holocausts soll der britische Bischof Richard Williamson (Foto: dapd) 6500 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Regensburg bestätigte gestern ein Urteil aus erster Instanz, setzte jedoch die Strafe herab. Der Staatsanwalt hatte in dem Berufungsverfahren eine Strafe von 12 000 Euro wegen Volksverhetzung gefordert

Regensburg. Wegen Leugnung des Holocausts soll der britische Bischof Richard Williamson (Foto: dapd) 6500 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Regensburg bestätigte gestern ein Urteil aus erster Instanz, setzte jedoch die Strafe herab. Der Staatsanwalt hatte in dem Berufungsverfahren eine Strafe von 12 000 Euro wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung des 71-Jährigen plädierte auf Freispruch. Williamson war nicht zu der Urteilsverkündung erschienen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Williamsons Anwälte kündigten bereits an, Rechtsmittel gegen den Richterspruch einzulegen.Der Bischof der konservativen Piusbruderschaft hatte im November 2008 im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben, in dem er die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritt. In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg war Williamson im April 2010 zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen von je 100 Euro, also 10 000 Euro verurteilt worden.

Nun bestätigte das Landgericht den Schuldspruch, wie die Vorsitzende Richterin Birgit Eisvogel betonte. Angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten habe man allerdings die Höhe des Tagessatzes auf 65 Euro reduziert.

Williamson hat seit dem Interview-Eklat keine Funktion mehr in der Piusbruderschaft. Er lebt in London und verfügt nach Angaben seiner Anwälte über ein Taschengeld von 300 bis 400 Euro im Monat.

In dem zunächst im schwedischen Fernsehen und später im Internet verbreiteten Interview hatte der heute 71-Jährige wörtlich gesagt: "Ich glaube, es gab keine Gaskammern." Außerdem sagte er: "Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden."

Richterin Eisvogel sagte, Williamson sei eine "gebildete und weitgereiste Persönlichkeit", die sehr genau wisse, wie man die modernen Medien nutze. Der Bischof sei sich der Tragweite seiner Aussagen deshalb sehr wohl bewusst gewesen und habe vorsätzlich gehandelt. Das Argument der Verteidigung, Williamson sei von den schwedischen TV-Jounalisten mit "Fangfragen" in die Enge getrieben worden, teilte die Richterin nicht. dapd

Meinung

Klare

Ächtung

Von SZ-RedakteurJörg Wingertszahn

Manchmal mag man ja an der Justiz zweifeln oder gar verzweifeln - gestern gab es dazu keinen Anlass. Es war wichtig und richtig, dass die Richter in Deutschland die Leugnung des Holocausts klar verurteilen und bestrafen, wie nun im Fall Richard Williamson. Dass seine Strafe in zweiter Instanz heruntergesetzt wurde, bedeutet übrigens nicht, dass das Oberlandesgericht Nürnberg den Fall als weniger schwerwiegend einstuft. Das liegt lediglich daran, dass man im ersten Prozess die Einkünfte Williamson überschätzt hatte, darum die Anpassung der Strafe an seine Vermögensverhältnisse. Die deutsche Justiz hat damit ihre Schuldigkeit getan. Solch eine Sanktion hätte man sich auch vom Vatikan gewünscht.

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