Hintze und SPD wollen Sterbehilfe zivilrechtlich regeln

Berlin · Der Gruppenantrag zur Sterbehilfe von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU ) und den stellvertretenden SPD-Fraktionschefs Carola Reimann und Karl Lauterbach nimmt offenbar konkrete Formen an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) solle im familienrechtlichen Teil ergänzt werden; die neue Bestimmung solle es todkranken Patienten ausdrücklich erlauben, bei schwerer, unheilbarer Krankheit mithilfe eines Arztes aus dem Leben zu scheiden, berichtete der "Spiegel" gestern."So wollen wir für Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte sorgen", sagte Hintze.

Er setzt sich seit längerem für einen liberaleren Umgang mit der Sterbehilfe ein und stellt sich damit gegen die Forderung mehrerer führender Unionspolitiker, organisierte Beihilfe zum Suizid und jede Form organisierter Sterbehilfe etwa durch Vereine oder Ärzte künftig streng zu untersagen. Aktive Sterbehilfe , die sogenannte Tötung auf Verlangen, ist in der Bundesrepublik verboten. Beihilfe zur Selbsttötung ist dagegen derzeit straffrei.

Das neue Gesetz könnte im Frühjahr 2015 kommen. Bei der Abstimmung im Bundestag soll kein Fraktionszwang gelten, da jeder Abgeordnete seine Haltung in dieser ethischen Frage selbst bestimmen soll. Die deutsche Bischofskonferenz hatte am Freitag ihr Nein zu allen Formen der aktiven Sterbehilfe bekräftigt.

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