Haftbefehle aus Ungarn und Rumänien müssen geprüft werden
Luxemburg · Europäische Haftbefehle aus Ungarn und Rumänien dürfen in Deutschland und anderen EU-Staaten nicht ohne weiteres vollstreckt werden. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union gestern entschied, müssen die Behörden zunächst Informationen über die zu erwartenden Haftbedingungen anfordern.
05.04.2016
, 20:10 Uhr
Nur wenn danach ausgeschlossen wird, dass der betroffenen Person eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, kann der Gesuchte den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Hintergrund der Prüfung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.