Gröhe will Strafe für gewerbsmäßige Sterbehilfe

Berlin · Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) strebt eine neue gesetzliche Regelung der Sterbehilfe an. „Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen“, sagte er der „Rheinischen Post“.

Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich".

In Deutschland wird seit längerem über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Aktive Sterbehilfe, die sogenannte Tötung auf Verlangen, ist in der Bundesrepublik verboten. Ein Gesetzentwurf der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der ein Verbot der gewerbsmäßigen, also kommerziellen Sterbehilfe gegen Geldzahlung vorsah, war zuletzt gescheitert. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery wandte sich im Berliner "Tagesspiegel" gegen "jede Form von organisierter Sterbehilfe". Nahen Angehörigen aber müsse es weiterhin erlaubt sein, Sterbewilligen Suizidbeihilfe zu leisten. Die Deutschen Stiftung Patientenschutz begrüßte die Forderungen Gröhes. Dadurch werde "jede Form der organisierten Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt - sei sie nun entgeltlich oder unentgeltlich", erklärte Vorstand Eugen Brysch. > : Meinung

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