Gericht weist Klagen gegen Berliner Umweltzone ab

Berlin. Die Berliner Umweltzone ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Mittwoch die Klagen dagegen ab und ließ zugleich zur Klärung "grundsätzlicher Rechtsfragen" Berufung gegen das Urteil zu. Elf Kläger hatten jeweils geltend gemacht, dass die Regelungen nicht zu einer Luftverbesserung in der Bundeshauptstadt geführt hätten

Berlin. Die Berliner Umweltzone ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Mittwoch die Klagen dagegen ab und ließ zugleich zur Klärung "grundsätzlicher Rechtsfragen" Berufung gegen das Urteil zu. Elf Kläger hatten jeweils geltend gemacht, dass die Regelungen nicht zu einer Luftverbesserung in der Bundeshauptstadt geführt hätten. Sie sahen in der Regelung einen "ganz eklatanten Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte" und "Einschnitt in ihre Lebensqualität" (VG 11 A 295.08 u.a.). Die Verwaltungsrichter entschieden dagegen, dass der Luftreinhalte- und Aktionsplan der Berliner Senatsverwaltung rechtmäßig sei. ddp

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