Gericht weist Klagen gegen Beitrag für Fonds Deutsche Einheit ab
Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat Klagen von fünf Gemeinden aus der Südpfalz gegen ihre Beteiligung an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit abgewiesen. Der deutsche Einigungsprozess müsse von Bund, Ländern und Gemeinden als "gesamtstaatliche Aufgabe gemeinsam bewältigt werden", teilte das OVG am Freitag mit
Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat Klagen von fünf Gemeinden aus der Südpfalz gegen ihre Beteiligung an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit abgewiesen. Der deutsche Einigungsprozess müsse von Bund, Ländern und Gemeinden als "gesamtstaatliche Aufgabe gemeinsam bewältigt werden", teilte das OVG am Freitag mit. Das OVG bestätigte damit eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom April 2007. (Az.: 2 A 10828/07.OVG, 2 A 10829/07.OVG, 2 A 10830/07.OVG, 2 A 10831/07.OVG und 2 A 10832/07.OVG) dpa