Gericht verbietet Beschneidungsfeier am Karfreitag

Köln · Am Karfreitag darf in Köln keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Das entschied gestern das Kölner Verwaltungsgericht und bestätigte damit ein städtisches Verbot. Das Fest habe auch unterhaltenden Charakter, was nicht dem besonderen Wesen des Karfreitags als sogenannter stiller Feiertag entspreche, urteilten die Richter.

Die Beschneidung wird im Islam mit Koranlesungen sowie Gesang, Tanz und Essen gefeiert. Die Beschneidungsfeier müsse nicht aus religiösen Gründen ausgerechnet an Karfreitag stattfinden, hieß es weiter. Der Karfreitag als einer der höchsten christlichen Feiertage sei dagegen "kalendergebunden", und deshalb sei ihm Vorrang einzuräumen. Der Vermieter des Saals hatte gegen das Verbot geklagt.

An stillen Feiertagen wie dem Karfreitag sind nach dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz öffentliche Veranstaltungen, Märkte und gewerbliche Ausstellungen bis sechs Uhr am nächsten Morgen verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits ab Gründonnerstag um 18 Uhr untersagt. Auch Sportveranstaltungen, Zirkusdarbietungen und Volksfeste dürfen nicht stattfinden.

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