Gericht: Toto-Monopol nur bei Kampf gegen Spielsucht zu halten

Leipzig. Das Sportwettenmonopol in Deutschland kann nur aufrechterhalten werden, wenn es konsequent zur Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend entschieden. Außerdem müssten an alle Arten von Glücksspielen die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach EU-Maßstäben nicht zu halten

Leipzig. Das Sportwettenmonopol in Deutschland kann nur aufrechterhalten werden, wenn es konsequent zur Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwochabend entschieden. Außerdem müssten an alle Arten von Glücksspielen die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach EU-Maßstäben nicht zu halten.Ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich widerspruchsfrei organisiert ist, muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erneut prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies zwei Klagen von privaten Wettbüro-Betreibern dorthin zurück. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Glücksspielmonopol 2006 nur dann für zulässig erklärt, wenn es zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. dpa

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