Gericht stoppt Veröffentlichung von Pflegeheimbericht

Münster. Das Sozialgericht Münster hat die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung für ein Pflegeheim im Internet vorläufig gestoppt. Das Gericht folgte dem Antrag des Pflegeheims in Münster. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte die "Pflege und medizinische Versorgung" in der Einrichtung als mangelhaft eingestuft

Münster. Das Sozialgericht Münster hat die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung für ein Pflegeheim im Internet vorläufig gestoppt. Das Gericht folgte dem Antrag des Pflegeheims in Münster. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte die "Pflege und medizinische Versorgung" in der Einrichtung als mangelhaft eingestuft. Eine Veröffentlichung im Internet würde erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten, entschieden die Richter. Derzeit mangle es noch an belastbaren Kriterien zur Bemessung der "Ergebnis- und Lebensqualität" der Pflegeeinrichtungen, hieß es weiter in der Begründung. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: S 6 P 202/09 ER). dpa

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