Gericht: Sorgerecht darf automatisch an die Mutter gehen

Luxemburg. EU-Staaten können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs festlegen, dass ein unverheirateter leiblicher Vater ein Sorgerecht nur erlangen kann, wenn er es vor Gericht erwirkt. Durch eine solche Regelung werde die EU-Grundrechtecharta nicht verletzt, urteilten die Richter gestern in Luxemburg in einem Fall aus Irland

Luxemburg. EU-Staaten können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs festlegen, dass ein unverheirateter leiblicher Vater ein Sorgerecht nur erlangen kann, wenn er es vor Gericht erwirkt. Durch eine solche Regelung werde die EU-Grundrechtecharta nicht verletzt, urteilten die Richter gestern in Luxemburg in einem Fall aus Irland. Dort erhält bei unverheirateten Paaren die Mutter automatisch das Sorgerecht. In dem Fall ging es um eine Frau, die mit ihren drei Kindern nach Großbritannien gezogen war. Der Vater hatte dies verhindern wollen. Die Luxemburger EU-Richter erklärten, wer das Sorgerecht erhalte, sei eine Entscheidung, die gemäß dem Recht der jeweiligen EU-Staaten zu treffen sei. Deshalb hätte der Umzug der Mutter mit den Kindern nur widerrechtlich sein können, wenn damit gegen die irische Entscheidung zum Sorgerecht verstoßen worden sei. kna

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