Gericht prüft Hinweise auf weiteres NSU-Attentat

München · Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München gestern wegen eines möglichen weiteren Anschlags der rechtsextremen Terrorzelle eine Anfrage an den Generalbundesanwalt gestellt. Er habe für Abklärungen im Hinblick auf das „Stichwort Taschenlampe“ Kontakt zur Bundesanwaltschaft aufgenommen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.

Zuvor hatte der Angeklagte Carsten S. über einen mit einer umgebauten Taschenlampe versuchten NSU-Bombenanschlag berichtet. S. bekräftigte seine Aussage vom Vortag, wonach ihm die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 1999 von einer Taschenlampe berichtet hätten. "Die sagten irgendwas mit Taschenlampe in Geschäft gestellt, und das hat nicht geklappt."

Medien spekulieren, die Äußerungen von Carsten S. könnten sich auf einen Rohrbombenanschlag von 1999 auf eine von einem türkischstämmigen Migranten betriebene Kneipe in Nürnberg bezogen haben. Dort explodierte ein taschenlampenähnlicher Gegenstand, ein 18-Jähriger wurde dabei schwer verletzt.

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