Gericht muss erneut über Hartz-IV-Satz entscheiden

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem Hartz-IV-Regelsatz beschäftigen. Das Berliner Sozialgericht erklärte gestern die gegenwärtigen Leistungen für verfassungswidrig und rief das höchste deutsche Gericht an, über die Vereinbarkeit des Regelsatzes mit dem Grundgesetz zu entscheiden

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit dem Hartz-IV-Regelsatz beschäftigen. Das Berliner Sozialgericht erklärte gestern die gegenwärtigen Leistungen für verfassungswidrig und rief das höchste deutsche Gericht an, über die Vereinbarkeit des Regelsatzes mit dem Grundgesetz zu entscheiden. Die Leistungen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe hat das größte deutsche Sozialgericht das Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln ausgesetzt (AZ: S 55 AS 9238/12).Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete in einer ersten Reaktion die Gerichtsentscheidung als "schallende Ohrfeige für die Bundesregierung". Der Verband forderte umgehend eine "verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze". Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 eine Neuberechnung der Regelsätze verlangt.

Das Sozialgericht kritisierte insbesondere die Berechnungsmethode des neuen, seit Anfang 2011 geltenden Regelsatzes. Im Ergebnis seien die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie wie im Fall der Kläger um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen.

Zwar seien die Leistungen "nicht evident unzureichend". Der Gesetzgeber habe aber bei der Festlegung des Regelsatzes seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber im Urteil vom 9. Februar 2010 einen Gestaltungsspielraum zur Bestimmung des Existenzminimums eingeräumt. epd

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