Gericht: In Europa steht auch Auswanderern Bafög zu

Münster. Auch Deutsche mit ständigem Wohnsitz im europäischen Ausland haben Anspruch auf Bafög. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster verstößt eine Vorschrift, die eine entsprechende Förderung nur in Ausnahmefällen vorsieht, gegen EU-Recht

Münster. Auch Deutsche mit ständigem Wohnsitz im europäischen Ausland haben Anspruch auf Bafög. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster verstößt eine Vorschrift, die eine entsprechende Förderung nur in Ausnahmefällen vorsieht, gegen EU-Recht. Demnach müsse ein Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Bedingungen für eine Ausbildungsförderung nicht das Recht auf freien Aufenthalt in der EU beschränken. Im konkreten Fall sprach das Gericht einem deutschen Kläger, der seit fast zehn Jahren in Frankreich lebt, einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein Medizinstudium an einer Universität in Paris zu. epd

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