Gericht: Gehaltskürzung bei Pfarrern rechtmäßig

Mannheim. Im Zusammenhang mit Vergehen wie sexuellem Missbrauch von Minderjährigen dürfen Kirchen ihren Pfarrern das Gehalt kürzen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am Freitag. Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte einem Pfarrer nach Kirchenrecht die Bezüge um 20 Prozent für die Dauer von drei Jahren gekürzt

Mannheim. Im Zusammenhang mit Vergehen wie sexuellem Missbrauch von Minderjährigen dürfen Kirchen ihren Pfarrern das Gehalt kürzen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am Freitag. Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart hatte einem Pfarrer nach Kirchenrecht die Bezüge um 20 Prozent für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Dem Pfarrer wurde vorgeworfen, in den 60er Jahren Minderjährige sexuell missbraucht zu haben.Der Pfarrer im Ruhestand hatte versucht, diese Disziplinarmaßnahme mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart zu verhindern. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. dpa

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