Gericht festigt Ausstieg aus Atomenergie

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Ausstieg aus der Atomenergie gefestigt. Mit zwei gestern verkündeten Urteilen lehnte es eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A ab. Die Betreiber wollten so genannte Reststrommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die beiden Altanlagen übertragen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Ausstieg aus der Atomenergie gefestigt. Mit zwei gestern verkündeten Urteilen lehnte es eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A ab. Die Betreiber wollten so genannte Reststrommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die beiden Altanlagen übertragen. Dies sei nach dem Atomgesetz nicht zulässig, urteilten die Leipziger Richter. (Az. Brunsbüttel: 7 C 8.08; Biblis A: 7 C 12. 08) Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Urteile. Sie schafften "Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Ausstiegsgesetzes", erklärte er in Berlin. An die Betreiber appellierte er, die älteren Akw sofort abzuschalten und verbliebene Reststrommengen auf jüngere Kraftwerke zu übertragen. "Dies erbrächte einen hohen sicherheitstechnischen Gewinn." Zufrieden äußerte sich auch der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell: "Es ist nur konsequent, dass das Gericht dem schäbigen Treiben der Atomkonzerne eine Abfuhr erteilt", erklärte er. afp

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