Familienzuschlag auch für Beamte in Homo-Ehe

Karlsruhe. Homosexuelle Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Beamte, die ihre Ansprüche frühzeitig geltend gemacht hatten, haben Anspruch auf Nachzahlung ab dem 1. August 2001, entschieden die Richter (Az

Karlsruhe. Homosexuelle Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Beamte, die ihre Ansprüche frühzeitig geltend gemacht hatten, haben Anspruch auf Nachzahlung ab dem 1. August 2001, entschieden die Richter (Az. 2 BvR 1397/09). Damit stärkt das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal die Rechte schwuler und lesbischer Lebenspartner.Die Entscheidung hat vor allem Wirkung für die Vergangenheit: Rückwirkend seit 2009 erhalten Lebenspartner nach dem Bundesbesoldungsgesetz ohnehin die gleichen Zuschläge wie Verheiratete. Auch alle Bundesländer - mit Ausnahme von Sachsen - bezahlen schwulen und lesbischen Lebenspartner mittlerweile Familienzuschläge.

Die Regelung des Familienzuschlags bedeute eine "mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung", heißt es in der Begründung des Beschlusses der Karlsruher Richter. Hierfür gebe es keine Rechtfertigung. Allein der besondere Schutz der Ehe nach dem Grundgesetz sei kein ausreichender Grund, andere Lebensformen zu benachteiligen. Das Gericht ordnete an, dass Beamte, die ihre Ansprüche "zeitnah" geltend gemacht hatten, rückwirkend ab dem 1. August 2001 Familienzuschläge erhalten müssen. dpa

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