Ex-Häftlinge in NRW können freiwillig zurück in den Knast

Düsseldorf · Ex-Gefangene in Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Bedingungen freiwillig in den Knast zurückkehren. Der Düsseldorfer Landtag beschloss gestern mit Stimmen von SPD und Grünen ein neues Strafvollzugsgesetz.

Danach kann ein früherer Häftling innerhalb von sechs Monaten nach seiner Entlassung auf eigenen Antrag für maximal einen Monat wieder in die Justizvollzugsanstalt (JVA) "einziehen". Und zwar dann, wenn "dies zur Verhinderung einer schwer wiegenden Straftat erforderlich ist." Der Betreffende kann an den Unterbringungskosten beteiligt werden und ist auf Wunsch sofort wieder zu entlassen. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD ) sagte, viele ehemalige Gefangene fühlten sich von der Gesellschaft entfremdet und seien überfordert. In den ersten sechs Monaten entscheide sich oft, ob ein Ex-Häftling den Absprung von seinem kriminellen Leben schaffe. Eine kurzfristige Rückkehr in die JVA könne dabei helfen.

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