Euopäisches Gericht weist Klage zu Katyn-Massaker ab

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Vorwürfe von Opferangehörigen des Massakers von Katyn vor über 70 Jahren gegen Russland größtenteils abgewiesen. Nach dem gestrigen Urteil muss der Kreml nicht befürchten, Ermittlungen zu dem historischen Massaker neu aufzurollen.

Russland habe nicht gegen seine Pflichten gegenüber den Hinterbliebenen verstoßen, hieß es. Allerdings hat Russland gegen die Pflicht verstoßen, dem Straßburger Gericht Dokumente zum Massaker zu liefern. Hinterbliebene und polnische Regierung zeigten sich enttäuscht von dem Urteil.

Im Wald von Katyn (Polen) wurden 1940 mehr als 21 000 Polen von der russischen Geheimpolizei erschossen und in Massengräber geworfen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort