EuGH-Urteil: Wohnsitz nicht einziger Maßstab für Bafög-Anspruch

Luxemburg · Auch wer vor Beginn seiner Ausbildung nie in Deutschland wohnte, hat möglicherweise Anspruch auf deutsche Ausbildungsförderung (BaföG) für ein Studium außerhalb Deutschlands. Dies geht aus einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor.

Der Wohnsitz könne nicht der einzige Maßstab für die für Bafög nötige Verbundenheit mit der deutschen Gesellschaft sein, entschieden die Richter. Im vorliegenden Fall ging es um einen in Brasilien geborenen deutschen Staatsbürger, der mit seinen Eltern in Istanbul wohnte und für ein Studium in den Niederlanden Bafög beantragte.

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