EU-Gutachter zweifelt Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge an
Luxemburg · Flüchtlinge , die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, müssen künftig wohl mehr Bewegungsfreiheit bekommen. Das Ziel, die finanziellen Lasten gleichmäßig über das Bundesgebiet zu verteilen, rechtfertigt die in Deutschland bislang übliche Wohnsitzauflage jedenfalls nicht, erklärte gestern ein Rechtsgutachter bei Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg . Zulässig sei eine solche Auflage nur "aus schwerwiegenden migrations- und integrationspolitischen Gründen" (Az.: C-443/14 und C-444/14).
Nach deutschem Recht wird die Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage verbunden, wenn die Flüchtlinge Sozialleistungen beziehen. Dadurch sollen die finanziellen Lasten gleichmäßig verteilt werden. Zudem soll die Konzentration sozialhilfeabhängiger Ausländer und damit auch die Entstehung sozialer Brennpunkte vermieden werden.