Elterngeld: Ausschluss von Ausländern teilweise rechtswidrig

Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält den Ausschluss von Ausländern vom Elterngeld teilweise für verfassungswidrig. Zwar dürfe diese Leistung von einem voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland abhängig gemacht werden; es sei aber nicht richtig, als Maßstab hierfür allein die Einbindung in den Arbeitsmarkt heranzuziehen, wie das Gericht gestern feststellte

Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält den Ausschluss von Ausländern vom Elterngeld teilweise für verfassungswidrig. Zwar dürfe diese Leistung von einem voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland abhängig gemacht werden; es sei aber nicht richtig, als Maßstab hierfür allein die Einbindung in den Arbeitsmarkt heranzuziehen, wie das Gericht gestern feststellte. Die Klage einer Frau aus dem Kongo legte das Bundessozialgericht deshalb jetzt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. (Az: B 10 EG 9/09 R). afp

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