Elke Kollers Klage gegen Lagerung von Atombomben abgewiesen

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Lagerung amerikanischer Atomwaffen auf einer Militärbasis in der Eifel abgewiesen. Die Friedensaktivistin Elke Koller (68, Foto: dapd), die in der Nähe des betreffenden Fliegerhorstes Büchel in Rheinland-Pfalz wohnt, hatte die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Lagerung amerikanischer Atomwaffen auf einer Militärbasis in der Eifel abgewiesen. Die Friedensaktivistin Elke Koller (68, Foto: dapd), die in der Nähe des betreffenden Fliegerhorstes Büchel in Rheinland-Pfalz wohnt, hatte die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.Das Verwaltungsgericht entschied jedoch nach eigener Mitteilung vom gestern, dass die Klage unzulässig sei. Die Bundesregierung könne selbst entscheiden, welche Mittel zur Friedenssicherung am besten geeignet seien. Die Strategie der atomaren Abschreckung sei "völkerrechtlich zulässig". Zudem habe sich die Bundesregierung immer wieder um atomare Abrüstung bemüht (Az: 26 K 3869/10).

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Koller hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, dass sie notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen werde. Die ehemalige Apothekerin wird von der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Atomwaffen (IALANA) unterstützt.

Dass US-Atombomben in Büchel lagern, ist offiziell nicht bestätigt. Die Vorsitzende Richterin in Köln, Doris Wundes, hatte jedoch gesagt, dies sei für das Urteil letztlich nicht entscheidend. Sie werde einfach mal davon ausgehen, dass die Atombomben tatsächlich da seien. dpa

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