Edathys Parteiausschluss ist höchst fraglich

Berlin · Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Sebastian Edathy hat die SPD das Parteiordnungssverfahren gegen ihn wieder aufgenommen. Doch die Hürden für einen Parteiausschluss sind hoch.

Beim SPD-Bezirk Hannover ist seit der Einstellung des Prozesses am Montag nun das Parteiordnungsverfahren gegen den aus der Region stammenden Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wieder aufgenommen worden. Ziel: Parteiausschluss. Doch gibt es große Fragezeichen, ob das gelingen wird.

Die Begründung des Antragstellers, des SPD-Bundesvorstandes, ist schwach: Edathys Handeln "passt nicht zur SPD ", fand Parteichef Sigmar Gabriel vor einem Jahr unter Hinweis auf den von Edathy eingeräumten Bezug von Bildern unbekleideter Jugendlicher. Freilich stufte der Beschuldigte die Fotos als strafrechtlich nicht relevant ein. Wegen des laufenden Verfahrens ruhte die parteiinterne Prüfung zunächst. Man wollte das Urteil abwarten. Wirklich weitergekommen ist das Schiedsgericht seit Montag jedoch nicht. Denn Edathy hat lediglich erneut den Bezug dieser und andere Bilder eingeräumt. Ein Geständnis sei das aber nicht gewesen, sagte er hinterher. Das Gericht stellte das Verfahren gleichwohl gegen eine Geldbuße von 5000 Euro ein - Edathy gilt damit nicht als schuldig und nicht als vorbestraft. Ohnehin sind vor einen Parteiausschluss in Erinnerung an frühere "Säuberungen" in diktatorischen Parteien hohe Hürden gesetzt. Schwer wiegende Verstöße gegen "Grundsätze der Partei" können ein Grund sein. Auch "ehrlose Handlungen" werden im Statut angeführt. Aber gilt das auch für sexuelle Praktiken von SPD-Mitgliedern? Dafür gibt es bisher kein Beispiel.

Ein anderer Fall von Kinderpornografie, der des einstigen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss , endete damit, dass der Betreffende von sich aus die Partei verließ, ohne Schuldeingeständnis. Die SPD hat überdies keine guten Erfahrungen mit Parteiordnungsverfahren gemacht. Thilo Sarrazin , bei dem es um eine - allerdings stark - abweichende politische Meinung ging, gewann sein Verfahren de facto. Parteischiedsgerichte sind unabhängig und unberechenbar. Zudem hätte Edathy noch die Möglichkeit, beim Bundesschiedsgericht in Berufung zu gehen. Dann hätte Gabriel den Fall praktisch direkt vor seinen Füßen. Außerdem könnte Edathy danach die Zivilgerichte anrufen und weiter unliebsame Schlagzeilen machen. Intern gab es deshalb schon im SPD-Vorstand an Gabriel den warnenden Hinweis von Leuten, die das alles schon mal mitgemacht hatten: "Bei Parteiordnungsverfahren: Vorsicht an der Bahnsteigkante".

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