Doktorarbeit erst nach Verleihung der Urkunde gültig
Gießen. Eine Promotion ist erst mit Aushändigung der Verleihungsurkunde abgeschlossen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Gießen hervor. Die Richter wiesen die Klage einer 37-jährigen Sprachwissenschaftlerin ab, die ihre Doktorarbeit bei Vertragsabschluss bereits bestanden und verteidigt hatte
Gießen. Eine Promotion ist erst mit Aushändigung der Verleihungsurkunde abgeschlossen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Gießen hervor. Die Richter wiesen die Klage einer 37-jährigen Sprachwissenschaftlerin ab, die ihre Doktorarbeit bei Vertragsabschluss bereits bestanden und verteidigt hatte. Sie war von der Universität Marburg wegen der fehlenden Doktorwürde lediglich befristet beschäftigt worden. Das Gericht folgte der Ansicht der Uni, dass die Klägerin sich noch im Promotionsverfahren befindet. dpa