Deutschland darf straffälligen Tunesier abschieben

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern grünes Licht für die Abschiebung eines Tunesiers aus Deutschland gegeben, der mehrere Straftaten begangen hat

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gestern grünes Licht für die Abschiebung eines Tunesiers aus Deutschland gegeben, der mehrere Straftaten begangen hat.Der 28-Jährige, der in Deutschland geboren wurde und dort aufwuchs, hatte gegen die Ausweisung nach Tunesien vor dem Straßburger Gericht geklagt, nachdem seine Beschwerden vor deutschen Gerichten erfolglos geblieben waren. Die Straßburger Richter entschieden einstimmig, dass die Ausweisung des jungen Mannes, der in Deutschland nur eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis hatte, angemessen sei. Das Straßburger Gericht führte die Verbrechen an, die der Tunesier seit seiner Jugend in Deutschland begangen habe - unter anderem einen bewaffneten Überfall und mehrere Drogendelikte. afp

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