Deutscher für Kontaktsperre mit Tochter entschädigt

Straßburg. Deutschland hat einem Mann, der jahrelang vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter stritt, 10800 Euro Entschädigung zahlen müssen. Dies teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gestern mit

Straßburg. Deutschland hat einem Mann, der jahrelang vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter stritt, 10800 Euro Entschädigung zahlen müssen. Dies teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gestern mit. Die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Grundrecht des leiblichen Vaters auf ein faires Gerichtsverfahren in einem angemessenen Zeitraum verletzt wurde. Damit sei die Beschwerde des 54-Jährigen beim Straßburger Gerichtshof zu den Akten gelegt worden. Der Mann hatte Ende der 80er Jahre mit einer verheirateten Frau eine Affäre, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden. Weil das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wurde, ist der Ehemann der Mutter laut Gesetz der rechtliche Vater. Der leibliche Vater hatte nach damaliger Gesetzeslage grundsätzlich keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Dagegen klagte der leibliche Vater in Deutschland durch mehrere Instanzen. afp

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