Deutsch soll ins Grundgesetz Ein Völklinger gab den Anstoß in der CDU

Berlin. Deutschland definiert sich als föderaler und demokratischer Rechtsstaat. In Artikel 22 des Grundgesetzes sind zudem die Hauptstadt Berlin und die Landesfarben Schwarz, Rot, Gold geregelt. Nur die Sprache, von der das Land seinen Namen hat, wird nicht erwähnt. Eine Initiative hat gestern im Bundestag 46 000 Unterschriften übergeben, um das zu ändern

Berlin. Deutschland definiert sich als föderaler und demokratischer Rechtsstaat. In Artikel 22 des Grundgesetzes sind zudem die Hauptstadt Berlin und die Landesfarben Schwarz, Rot, Gold geregelt. Nur die Sprache, von der das Land seinen Namen hat, wird nicht erwähnt. Eine Initiative hat gestern im Bundestag 46 000 Unterschriften übergeben, um das zu ändern. "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch" soll künftig in Artikel 22 stehen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU, Foto: dapd), der die Unterschriften entgegennahm, ist der prominenteste Befürworter des Vorhabens, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die bedeutendste Skeptikerin. Sie hatte es Ende 2008 bedauert, dass der CDU-Bundesparteitag in Stuttgart sich gegen ihren Willen mit großer Mehrheit für die Grundgesetzänderung aussprach. Türkische Gemeinde, SPD, FDP, Grüne und Linke kritisierten den CDU-Beschluss massiv. Selbst der damalige CSU-Generalsekretär, Karl-Theodor zu Guttenberg, war abwehrend.

Wie sehr sich die Zeiten geändert haben, zeigt sich daran, dass Guttenbergs Nachfolger Alexander Dobrindt heute ganz anders redet. "Ohne gemeinsame Sprache gibt es keine wirksame Integration". Auch der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), nannte gestern Deutsch den "Schlüssel zur Integration" und die Aufnahme von Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz ein klares Signal in diese Richtung.

Für Bundestagspräsident Lammert ist entscheidend, dass 18 von 27 EU-Staaten entsprechende Verfassungsartikel haben. Zwar sei die beabsichtigte Grundgesetzänderung "nicht zwingend nötig", aber das gelte für die meisten der 60 Änderungen, die es seit 1946 gegeben habe. Jedoch gebe es "eine Reihe von guten Gründen", Deutsch zu verankern.

Auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU), meldete sich zu Wort. Aus seinem CDU-Landesverband war 2008 der Vorstoß auf dem Parteitag gekommen. Deutsch im Grundgesetz sei in den anderen deutschsprachigen Ländern, wie Österreich, der Schweiz und Liechtenstein, eine "schiere Selbstverständlichkeit". Ein solcher Passus zeige, welche "Bedeutung und Wertschätzung wir unserer Sprache einräumen", schrieb Müller in einem Beitrag für die jüngste Ausgabe der Zeitschrift "Deutsche Sprachwelt". Saarbrücken/Völklingen. Dass die CDU offiziell für die Verankerung des Deutschen im Grundgesetz eintritt, ist ihm zu verdanken: Leodegar Probst (Foto: B&B) aus Völklingen- Heidstock. Im Oktober 2008 schlug er als Ehrenvorsitzender des CDU-Ortsverbandes Heidstock seinen Parteikollegen vor, sich mit dem Thema zu befassen. Das Echo war riesig, und so fand sein Vorschlag erst die Unterstützung des CDU-Stadtverbandes, dann des Kreisverbandes - und wurde schließlich auf dem CDU-Bundesparteitag Ende 2008 als "sonstiger Antrag" C 16 von den Delegierten angenommen. Darin heißt es: "Die CDU Deutschlands setzt sich für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ein. Dies soll durch einen Zusatz in Artikel 22 erfolgen mit dem Wortlaut: ,Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.'"

Anlass für Probsts Initiative war übrigens ein Besuch im EU-Parlament, wo er miterlebte, dass ein deutscher Abgeordneter seine Rede auf Englisch hielt. Das muss wirklich nicht sein, dachte er sich und wurde aktiv. Nun beschäftigt sich der Bundestag erneut mit seinem Anliegen. jöw

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