Abschiebe-Skandal Der seltsame Fall des Gefährders Sami A.

Tunis/Berlin · Bin Ladens Ex-Leibwächter ist nach Tunesien abgeschoben worden. Das Land will ihn behalten. Aber in Deutschland gibt es Probleme.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wollte eine Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden verhindern.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wollte eine Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden verhindern.

Foto: dpa/Marcel Kusch

So gut wie niemand will Sami A. in Deutschland haben. Der Tunesier zählt nicht nur zu den islamistischen Gefährdern, denen Ermittler einen Terroranschlag zutrauen. Er soll auch ein Leibwächter von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden gewesen sein. Selbst Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte im Juni: Man könnte sich nicht damit abfinden, „dass sich Leibwächter von bin Laden über Jahre hier in Deutschland aufhalten“.

Dass Sami A. die Mitgliedschaft in einer Terror-Vereinigung bisher nicht nachgewiesen werden konnte, ist inzwischen nur noch ein Randaspekt. Die verworrene Geschichte um seine – vielleicht rechtswidrige – Abschiebung ist Öl ins Feuer derer, die die deutsche Abschiebepolitik für zu lasch halten. Sie ist für Bürger verwirrend und für die Politik heikel.

Was ist passiert? Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) liegen seit Jahren im Clinch um die Abschiebung von Sami A.. 2014 hob das Bamf zum ersten Mal das Abschiebeverbot auf, weil sich die Menschenrechtslage in Tunesien verbessert habe. Die Justiz spielte nicht mit: Sami A. drohe in seiner Heimat „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter“, befanden die Richter. Vier Jahre später hat sich an den Argumenten nichts geändert. Das Bamf hob erneut das Abschiebeverbot auf, das Gericht sah weiter Foltergefahr. Dass Deutschland Gefährder nicht einfach loswird, ist kein Einzelfall. Den Terrorverdächtigen Haikel S. etwa konnte Hessen im Mai erst nach langem juristischen und diplomatischen Tauziehen nach Tunesien abschieben. Vergangene Woche dann spitzt sich im Fall Sami A. die Lage zu. Das Gericht will eine Zusage, dass ohne eine Entscheidung auch nicht abgeschoben wird. Stattdessen erhält es vom Bamf die Mitteilung, dass laut NRW-Flüchtlingsministerium ein für Donnerstag gebuchter Flug nach Tunesien storniert sei. Damit gibt sich das Gericht zufrieden. Allerdings wusste das Bundesinnenministerium, dem das Bamf untersteht, jedoch laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ schon seit Mittwoch, dass die Abschiebung für Freitag geplant war.

Dann die Eskalation: Die Entscheidung, dass nicht abgeschoben werden dürfe, hinterlegt die Kammer um 19.20 Uhr am Donnerstag auf der Geschäftsstelle. Als von dort am Freitag um 8.10 Uhr das Bamf per Fax informiert wird, ist Sami A. bereits seit rund einer Stunde auf dem Weg nach Tunis. Sofort zurückholen, fordern die Richter. Aber Tunesien will Sami A. erst mal behalten und selbst ermitteln. Und die NRW-Behörden kündigen eine Beschwerde an.

Lässt sich dieses Hin und Her den Bürgern noch vermitteln? Wohl kaum. Ein Blick auf die Großwetterlage der deutschen Politik lohnt trotzdem: Da ist Horst Seehofer, Innenminister und CSU-Chef, der vor der Bayern-Wahl mit einem harten Asylkurs Stimmverluste an die AfD begrenzen will. Da ist das Bamf, das seit Jahren Negativ-Schlagzeilen produziert. Dazu kommt eine schwarz-gelbe Regierung in NRW, die ein politisches Desaster vermeiden will, wie es die rot-grünen Vorgänger im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri erlebt haben.

Der Verdacht liegt nahe, dass bei Sami A. durchgegriffen werden sollte, um Handlungsfähigkeit zu beweisen. Dass ein Gericht die Politik nun dermaßen scharf zurückpfeift, ist Munition für die AfD: Der Fall zeige „in erschreckender Weise auf, wie sehr sich Behörden und Gerichte in Deutschland vom gesunden Menschenverstand entfernt haben“, sagte Fraktionschefin Alice Weidel.

Die SPD und der Großteil der Opposition im Bund bleiben relativ ruhig. Wer will schon in Verdacht geraten, einem Gefährder das Wort zu reden? Kritik gibt es aber. Justizministerin Katarina Barley, SPD, warnte gestern vor Willkür in der Verwaltung: „Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates.“ Der Innenminister dagegen schweigt, NRW ebenso.

Es ist unklar, ob und wann Sami A. nach Deutschland zurückkehrt. Eines aber hat der Fall schon bewirkt: In der öffentlichen Debatte stehen der „gesunde Menschenverstand“ und die Justiz als Gegensätze da.

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