Der Führerschein als Organspender-Ausweis?

Berlin. Der Bundestag hat erste Schritte zu einer Neuregelung des rechtlichen Rahmens für Organspenden unternommen. Die Vorsitzenden aller Bundestagsfraktionen haben auf Einladung von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier (Foto: dpa) bereits Möglichkeiten einer Reform erörtert

Berlin. Der Bundestag hat erste Schritte zu einer Neuregelung des rechtlichen Rahmens für Organspenden unternommen. Die Vorsitzenden aller Bundestagsfraktionen haben auf Einladung von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier (Foto: dpa) bereits Möglichkeiten einer Reform erörtert. SPD und CDU regten an, dass jeder erwachsene Bundesbürger sich etwa bei Ausgabe des Führerscheins oder Personalausweises für oder gegen eine mögliche Organspende erklärt. Diese Willensbekundung könnte dann in dem Dokument vermerkt und jederzeit wieder geändert werden. Bisher kann die Bereitschaft zur Spende eines Organs im Todesfall nur in einem Spenderausweis erklärt werden.

Nach Schätzungen warten in Deutschland etwa 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan. Pro Tag sterben etwa drei Erkrankte, weil sie kein Spenderorgan erhalten. In Umfragen begrüßen mehr als zwei Drittel der Deutschen Organspenden. Einen entsprechenden Ausweis haben aber nach abweichenden Angaben nur 14 bis 25 Prozent der Bundesbürger.

Steinmeier äußerte sich in der "Bild"-Zeitung zuversichtlich, dass es rasch zu einer Einigung kommt. "Wir sind uns im Ziel weitgehend einig. Wenn sich die Details rasch klären lassen, bekommen wir das in diesem Jahr noch hin." Der SPD-Fraktionschef hatte im vergangenen August seiner Frau Elke Büdenbender eine Niere gespendet. Für das Thema Organspende engagiert sich das Ehepaar bereits seit längerem - Steinmeier selbst erhielt vor Jahren wegen einer Augenerkrankung eine Hornhautspende.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hob im "Tagesspiegel am Sonntag" hervor, niemand solle "zu einer Entscheidung gezwungen" werden. Der Staat dürfe seine Bürger aber "einmal im Leben mit dieser Frage konfrontieren". Nach Angaben Kauders soll sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einem nächsten Schritt damit befassen.

Patientenschützer kritisierten die Pläne. Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, sagte, das von den Fraktionschefs angestrebte Erzwingen einer Erklärung bei Ausgabe amtlicher Dokumente sei "ein klarer Verstoß gegen die Verfassung". Er forderte zudem eine breite Aufklärung über die Chancen und Risiken der Organentnahme. Dabei sollten die Hirntod-Kriterien ebenso offen diskutiert werden wie die "intransparente Praxis der Organentnahme" selbst. afp/dpa/kna

Meinung

Niemand sollte sich drücken

Von SZ-Korrespondent

Hagen Strauß

Es ist gut zu wissen, dass bei existenziellen Fragen die Parteien immer noch in der Lage sind, ihre alltäglichen Scharmützel beiseite zu schieben, um sich ernsthaft um eine gemeinsame Haltung zu bemühen. Die Frage der Organspende ist so eine existenzielle Frage - es geht um Leben und Tod. Und es geht darum, die Bürger dazu zu bringen, sich zumindest einmal damit zu beschäftigen, ob sie nach dem Tod Herz, Niere oder Leber spenden wollen. Ausschließlich, um ein anderes Leben zu retten.

Das ist nicht zu viel verlangt. Niemand sollte sich vor dieser Entscheidung drücken. Der Vorstoß zur Reform der Organspende von Union und SPD muss jetzt aber auch rechtlich einwandfrei ausgestaltet werden. Das wiederum wird noch schwierig genug werden. Einen Schnellschuss darf es jedenfalls nicht geben.

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