Castor-Gegner erringt Teilerfolg vor Verfassungsgericht

Karlsruhe. Im Streit um die Kosten für einen Polizeieinsatz bei einem Castor-Atomtransport hat das Bundesverfassungsgericht einem Demonstranten zum Teil Recht gegeben. Es hob die Entscheidung der Vorinstanzen in einem gestern veröffentlichten Beschluss auf. (Az.: 1 BvR 1634/04)

Karlsruhe. Im Streit um die Kosten für einen Polizeieinsatz bei einem Castor-Atomtransport hat das Bundesverfassungsgericht einem Demonstranten zum Teil Recht gegeben. Es hob die Entscheidung der Vorinstanzen in einem gestern veröffentlichten Beschluss auf. (Az.: 1 BvR 1634/04). Der Mann hatte dagegen geklagt, dass er die Kosten für seine Ingewahrsamnahme und die Feststellung seiner Personalien bei einer Protestaktion im Jahr 2001 selber tragen soll. Das höchste deutsche Gericht verwies die Sache zurück an das Verwaltungsgericht Lüneburg. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort