BVG: Kein Verheiratetenzuschlag für homosexuelle Beamte

Karlsruhe/Saarbrücken. Homosexuelle Beamte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben keinen Anspruch auf einen so genannten Verheiratetenzuschlag. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss

Karlsruhe/Saarbrücken. Homosexuelle Beamte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben keinen Anspruch auf einen so genannten Verheiratetenzuschlag. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung hieß es, die Beschränkung des Zuschlags auf verheiratete Beamte sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte ein Beamter, der seit Mitte 2004 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Oppositionspolitiker und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisierten die Entscheidung. (AZ: 2 BvR 1830/06) Begründung: KindererziehungDie Verfassungshüter verwiesen zur Begründung auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 1. April. Um Diskriminierungen zu vermeiden, muss demnach in solchen Fällen geprüft werden, ob sich die homosexuellen Lebenspartner in einer Situation befinden, die mit der von Ehegatten vergleichbar wäre. Dies ist laut Karlsruhe aber nicht der Fall, weil in der Ehe meist ein Partner sich mit der Kindererziehung befasst und wegen dieser Einschränkung der eigenen Erwerbstätigkeit Unterhalt von seinem Ehegatten erhält. Beamten wird neben ihrem Grundgehalt ein Familienzuschlag gewährt. Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen entspricht. Zur ersten Stufe gehören verheiratete, verwitwete und geschiedene Beamte, soweit sie aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind. Andere Beamte erhalten den Familienzuschlag nur, wenn sie einer in ihre Wohnung aufgenommenen Person Unterhalt gewähren und das Einkommen dieser Person eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Der LSVD-Sprecher Manfred Bruns bezeichnete den Beschluss des Zweiten Senats als "typisches Beispiel vorurteilsgeprägter Rechtsprechung". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, und der FDP-Politiker Max Stadler sprachen sich für eine Gesetzesreform aus. Wenn eine Gleichstellung von lesbischen und schwulen Familien auf dem Klageweg an Grenzen stößt, müsse sie durch die Gesetzgebung vollzogen werden, sagte Beck. Auch die saarländische SPD-Landtagsabgeordnete Isolde Ries äußerte völliges Unverständnis für das BVG-Urteil. "Dies ist ein Rückschritt in der Gleichstellungspolitik", kritisiert Ries die Ablehnung. Ries fordert die saarländische Landesregierung auf, die Beamtenversorgung und das Beamtenrecht zu novellieren, wie dies Berlin, Hamburg und Bremen vorgemacht haben. afp/red

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