Bundestag lehnt Einführung doppelter Staatsbürgerschaft ab

Berlin. Junge erwachsene Migranten werden sich auch weiterhin zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihres Herkunftslandes entscheiden müssen. Die Opposition scheiterte gestern im Bundestag mit ihrem Versuch, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen

Berlin. Junge erwachsene Migranten werden sich auch weiterhin zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihres Herkunftslandes entscheiden müssen. Die Opposition scheiterte gestern im Bundestag mit ihrem Versuch, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. In namentlicher Abstimmung entschieden sich 308 Abgeordnete gegen einen Gesetzentwurf der SPD, nach dem die so genannte Optionspflicht abgeschafft werden sollte. 278 Abgeordnete stimmten für den Antrag, ein Parlamentarier enthielt sich. Zuvor hatte die Koalition ähnliche Anträge von Linken und Grünen ebenfalls abgelehnt. Seit dem Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil ein Daueraufenthaltsrecht besitzt und seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Zudem haben die Kinder die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern. Im Alter zwischen 18 und 23 Jahren müssen sich die Betroffenen zwischen dem deutschen Pass und dem der Eltern entscheiden. epd

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