Bundesrat legt im NPD-Verbotsverfahren nach

Berlin · Der Bundesrat hat beim Bundesverfassungsgericht weitere Beweisunterlagen im NPD-Verbotsverfahren eingereicht. Mit dem 140 Seiten umfassenden Schriftsatz solle unter anderem belegt werden, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe, teilte der Bundesrat gestern mit.

Die NPD spreche Flüchtlingen die Menschenwürde ab, schüchtere sie ein und wende Gewalt an.

Der Bundesrat hatte am 3. Dezember 2013 beantragt, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen. Demnächst wird in einem sogenannten Vorverfahren entschieden, ob der Verbotsantrag zulässig und hinreichend begründet ist. Das Verfassungsgericht hatte im März die Länder unter anderem aufgefordert, weitere Beweise vorzulegen, dass die NPD besonders aggressiv und antidemokratisch auftritt.

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