Bundespräsident hat Gentechnik-Gesetz noch nicht unterschrieben

Berlin. Das neue Gentechnik-Gesetz ist entgegen den Ankündigungen der Bundesregierung am gestrigen 1. April nicht in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hat es noch nicht unterschrieben. Die Prüfung dauere an, hieß es. Begründet wurde die Verzögerung mit der Menge an Gesetzen, die derzeit bearbeitet werden müssten

Berlin. Das neue Gentechnik-Gesetz ist entgegen den Ankündigungen der Bundesregierung am gestrigen 1. April nicht in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hat es noch nicht unterschrieben. Die Prüfung dauere an, hieß es. Begründet wurde die Verzögerung mit der Menge an Gesetzen, die derzeit bearbeitet werden müssten. Der Bundespräsident muss die Gültigkeit von Gesetzen bestätigen, ehe sie in Kraft treten können. In der Vergangenheit hatte er gelegentlich Gesetze auch zurückgewiesen. Die Bundesregierung hatte das Gesetz erst am Freitag als eine der Neuregelungen präsentiert, die zum 1. April in Kraft treten sollten - offenbar voreilig. wk

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