Bund und Länder legen Streit über Melderecht endgültig bei

Berlin. Bund und Länder haben ihren langen Streit über das Melderecht beigelegt. Im Juni hatte der Bundestag das Meldegesetz verabschiedet - vor leeren Parlamentsrängen. Datenschützer machten Front, die Länder stoppten die Pläne. Nun hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gestern Abend einen Kompromiss gebilligt

Berlin. Bund und Länder haben ihren langen Streit über das Melderecht beigelegt. Im Juni hatte der Bundestag das Meldegesetz verabschiedet - vor leeren Parlamentsrängen. Datenschützer machten Front, die Länder stoppten die Pläne. Nun hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gestern Abend einen Kompromiss gebilligt.

Nach den überarbeiteten Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Geplant ist, dass Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären. Oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt die Einwilligung der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden.

Der Vermittlungsausschuss machte zugleich den Weg frei für die Umsetzung der EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des "Unisex-Urteils" zu einheitlichen Versicherungstarifen: Es sollen keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen. dpa

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