Bund und Länder dürfen bei Unis enger zusammenarbeiten

Berlin · Der Bundesrat hat gestern durch eine Grundgesetzänderung den Weg freigemacht für eine engere Bund-Länder-Zusammenarbeit bei der Finanzierung von Forschungsprojekten und Hochschulen. Universitäten von "überregionaler Bedeutung" können nun mit mehr und vor allem kontinuierlicher Förderung aus Bundesmitteln rechnen.

Bislang war dies nur zeitlich und thematisch befristet möglich. Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ) sprach von einem "richtigen und wichtigen Schritt". Nur so könnten die Universitäten den internationalen Wettbewerb erfolgreich meistern. Eine direkte Förderung von Schulen durch den Bund bleibt aber untersagt.

Grundlegende Änderungen billigte der Bundesrat auch beim Bafög. Die Ausbildungsförderung wird ab dem kommenden Jahr komplett vom Bund finanziert. Die Länder werden damit jährlich um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet.

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