Bürgermeister darf im Gemeinde-Amtsblatt keine Politik machen

Koblenz. Ein Bürgermeister darf in einem Amtsblatt keine Stellungnahme zu allgemeinpolitischen Fragen abgeben, die keinen Bezug zu seiner Gemeinde haben. Das ergibt sich aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 L 56/11.KO)

Koblenz. Ein Bürgermeister darf in einem Amtsblatt keine Stellungnahme zu allgemeinpolitischen Fragen abgeben, die keinen Bezug zu seiner Gemeinde haben. Das ergibt sich aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 L 56/11.KO). Im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim (Kreis Bad Kreuznach) hatte sich ein Ortsbürgermeister mit Bundes- und Landespolitik befasst. Dabei wurde die Arbeit der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gelobt, Vorkommnisse im SPD-regierten Rheinland-Pfalz wurden hingegen kritisch bewertet. Das Gericht entschied, ein Ortsbürgermeister könne in amtlicher Funktion nur zu Fragen Stellung nehmen, die eine spezifische Ortsbezogenheit haben. Er besitze kein allgemeinpolitisches Mandat. dpa

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