Facebook-Prozess BGH-Urteil wird erstmals live ausgestrahlt

Karlsruhe · Erstmals wird morgen eine Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofs live im Fernsehen ausgestrahlt. Der öffentlich-rechtliche Sender Phoenix überträgt ab 10.55 Uhr die Karlsruher Entscheidung zum Anspruch einer Mutter auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter.

1964 waren Filmaufnahmen in Gerichtssälen – außer im Bundesverfassungsgericht – verboten worden. Seit April gilt eine gesetzliche Neuregelung.

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