BGH kritisiert teure Werbegeschenke für Ärzte

Karlsruhe. Das Marketingmodell von Firmen, die Ärzte mit teuren Geschenken ködern, damit ihre Produkte häufiger verschrieben werden, steht auf der Kippe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht in dem Modell Bestechung

Karlsruhe. Das Marketingmodell von Firmen, die Ärzte mit teuren Geschenken ködern, damit ihre Produkte häufiger verschrieben werden, steht auf der Kippe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht in dem Modell Bestechung. Die Ärzte handeln nach Ansicht der Richter bei der Verschreibung etwa von therapeutischen Hilfsmitteln nicht als Selbstständige, sondern als Amtsträger der gesetzlichen Kassen und könnten deshalb wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit bestraft werden. Die Richter wollen den Fall aber dem Großen BGH-Strafsenat vorlegen, um eine einheitliche Rechtsfortbildung zu ermöglichen.Im aktuellen Fall hatte eine Firma Ärzten die Kosten für teure Reizstromgeräte in ihren Praxen ganz oder teilweise erlassen. Die Ärzte sollten dafür im Gegenzug ihren Patienten solche Geräte verschreiben. afp

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